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Inspektionen DGUV
Die Inspektionen gelten sowohl für ortsfeste als auch für mobile Geräte und müssen hinsichtlich Sicherheit und Funktion durchgeführt werden. Die Bewertungen zeigen, ob tatsächliche Gefahren bestehen und welchen Einfluss dies auf die Arbeitsmittel und die damit in Kontakt stehenden Mitarbeiter hat. Es muss auch angegeben werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um das mögliche Risiko zu minimieren. Die Versicherungsunternehmen nehmen die obligatorischen Inspektionen in ihre Policen auf.
Inspektionen Prüfplaketten
Die Ergebnisse dieser Inspektionen müssen dokumentiert werden. Signpower.de/pruefplaketten liefert dafür die richtigen DGUV Prüfplaketten. Ziel der DGUV Richtlinie ist es, Unfälle mit Elektrogeräten und Betriebsmittel zu vermeiden. Beispiele für solche Geräte sind:
- Drucker, Monitore und Elektrowerkzeuge
- Kühlschränke, Geschirrspüler
- Rolltore, Barrieren, Aufzüge
- Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Produktionslinien
DGUV Vorschrift 3
Die Verordnung BGV A3 wurde am 1. Mai 2014 auf Antrag der Berufsgenossenschaften durch die Verordnung DGUV 3 ersetzt. Die Vorschrift DGUV 4 gilt für Gebäude öffentlicher Einrichtungen, z. Schulen und Regierungsgebäude. Die Testverfahren und -protokolle unterscheiden sich diesbezüglich nicht von der Vorschrift DGUV 3.
Für einen Überblick über DGUV Prüfplaketten-Aufkleber gehen Sie bitte auf Signpower.de/pruefplaketten