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Die BGV A3 war lange Zeit die maßgebliche Vorschrift für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in Deutschland. Heute ist sie unter dem Namen DGUV Vorschrift 3 bekannt, aber viele Unternehmen suchen weiterhin nach BGV A3 Prüfplaketten für ihre Sicherheitsprüfungen.
Bei Signpower bieten wir hochwertige Prüfplaketten, die sowohl für die alte als auch für die neue Norm geeignet sind. Unsere Plaketten helfen Ihnen, die gesetzlichen Prüfintervalle einzuhalten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bestellen Sie jetzt – super schnell geliefert!
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Die BGV A3 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3) war lange Zeit die maßgebliche Regelung für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Deutschland. Diese Vorschrift schrieb vor, dass elektrische Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen, um Arbeitsunfälle und technische Defekte zu vermeiden.
Heute ist die BGV A3 unter dem neuen Namen DGUV Vorschrift 3 bekannt, doch viele Unternehmen und Elektrofachkräfte verwenden die alte Bezeichnung weiterhin. Bei Signpower bieten wir Prüfplaketten an, die sowohl für BGV A3 als auch für DGUV V3 geeignet sind.
Elektrische Arbeitsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Dies betrifft unter anderem:
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Prüfplakette angebracht, die den nächsten Prüftermin kennzeichnet. Diese Plaketten helfen Unternehmen, den Überblick über fällige Prüfungen zu behalten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Seit 2014 ist die BGV A3 offiziell durch DGUV Vorschrift 3 ersetzt worden. Die inhaltlichen Prüfanforderungen sind jedoch gleich geblieben. Das bedeutet, dass alle Vorschriften zur Sicherheitsprüfung elektrischer Betriebsmittel weiterhin gültig sind, nur unter einem neuen Namen.
Wenn Sie Prüfplaketten für BGV A3 benötigen, können Sie einfach unsere DGUV Vorschrift 3 Plaketten verwenden! Diese sind exakt für die gleichen Anwendungen konzipiert und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
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Die BGV A3, jetzt bekannt als DGUV Vorschrift 3, ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen regelt. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ihre elektrischen Geräte regelmäßig prüfen zu lassen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die im Unternehmen verwendet werden, unterliegen der Prüfpflicht. Dazu zählen ortsveränderliche Geräte wie Werkzeuge und Verlängerungskabel sowie ortsfeste Anlagen wie Maschinen und Schaltschränke.
Die Prüfungen müssen von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Diese Person sollte über eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der relevanten technischen Regeln verfügen.